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Jede Anlage, jede Frist, ein Ort.

Was beim Kunden steht, wann es gewartet wird und wann der Gesetzgeber eine Prüfung verlangt.

Die Anlage beim Kunden

Wärmeerzeuger, Speicher, Photovoltaik, Trinkwasser: was verbaut ist, seit wann, mit welchen Kennwerten.

Beim Anruf sehen Sie sofort, worüber der Kunde spricht - statt den Ordner zu suchen. Bei einer Photovoltaikanlage stehen dort auch die Nummer aus dem Marktstammdatenregister und der zuständige Netzbetreiber. Beides braucht man selten und dann sofort.

Die Fristen rechnet sie selbst

1

Dichtheitsprüfung

Aus Kältemittel und Füllmenge folgt, ob jährlich, halbjährlich oder gar nicht geprüft werden muss. Drei Kilogramm R410A sind jährlich fällig, dieselbe Anlage mit Propan überhaupt nicht.

2

Legionellen

Über 400 Liter Speicher oder über drei Liter Rohrinhalt machen die Anlage untersuchungspflichtig. Der Rohrinhalt wird am häufigsten übersehen.

3

Wartung nach Vertrag

Intervall, letzte Wartung, nächster Termin. Eine abgesagte Wartung bleibt fällig und taucht wieder auf.

Der Januar in vier Schritten

Ein Betrieb mit mehreren hundert Jahreswartungen öffnet sie nicht einzeln.

  1. Stichtag eingeben Alle Verträge, die bis dahin fällig werden.
  2. Zahl ansehen Wie viele Aufträge entstehen würden - vor dem Anlegen, nicht danach.
  3. Anlegen Jeder Auftrag weiß, zu welchem Vertrag und welchem Termin er gehört.
  4. Nochmal starten schadet nicht Es entstehen keine doppelten Aufträge.

Worauf sie aufsetzt

Grundlage ist Tryton, ein seit Jahren gepflegtes offenes Warenwirtschaftssystem.

Angebot, Rechnung, Lager und Zeiterfassung kommen von dort und sind erprobt. Ergänzt wird nur das, was ein Haustechnik-Betrieb zusätzlich braucht. Die Software läuft auf einem Server, den Sie bestimmen. Ihre Kundendaten gehen an keinen Dritten.

Im eigenen Betrieb ansehen

Ich zeige Ihnen die Software an Ihren eigenen Anlagen, nicht an Beispieldaten.

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